⚖️ Lehr-App zur doppelten Buchführung nach HGB – vereinfachte, erfundene Beispiele. Keine Steuer- oder Rechtsberatung; im Einzelfall Steuerberatung hinzuziehen.

💶Umsatzsteuer: Vorsteuer, Umsatzsteuer, Zahllast

Unternehmen schlagen auf ihre Leistungen Umsatzsteuer auf und ziehen die ihnen selbst berechnete Steuer als Vorsteuer ab. Wirtschaftlich trägt nur der Endverbraucher die Steuer – im Betrieb ist sie ein durchlaufender Posten.

🔗Die Mehrwertsteuer-Kette

🏭
Großhändler
verkauft für 400,00 € netto
+ USt 76,00 €
führt 76,00 € ans Finanzamt ab*
➜
🚲
Fahrradladen Speiche
zahlt 476,00 € → Vorsteuer 76,00 €
verkauft für 700,00 € + USt 133,00 €
Zahllast 133,00 € − 76,00 € = 57,00 €
➜
🧑
Endkundin
zahlt 833,00 €
kein Vorsteuerabzug (Privatperson)
trägt die gesamte USt von 133,00 €
Finanzamt erhält insgesamt: 76,00 € + 57,00 € = 133,00 €
Mehrwert bei Speiche: 300,00 € × 19 % = 57,00 €
Für Unternehmen ist die USt ein durchlaufender Posten – sie berührt die GuV nicht.
* vereinfacht: Vorsteuer des Großhändlers aus seinen eigenen Einkäufen bleibt hier unberücksichtigt.

🧮Netto-Brutto-Rechner mit Buchungssätzen

Netto1.000,00 €
+ USt 19 %190,00 €
= Brutto1.190,00 €
Netto = Brutto ÷ 1,19 (kaufmännisch auf Cent gerundet), Steuer = Brutto − Netto.

🛒 Einkauf (Eingangsrechnung) – z. B. Ware auf Ziel

Die gezahlte Umsatzsteuer holen wir uns als Vorsteuer vom Finanzamt zurück → Forderung (Aktivkonto, Soll).

3400 Wareneingang 19 % Vorsteuer1.000,00 €
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %190,00 €
an
1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen1.190,00 €

💰 Verkauf (Ausgangsrechnung) – z. B. auf Rechnung

Die kassierte Umsatzsteuer gehört dem Finanzamt → Verbindlichkeit (Passivkonto, Haben).

1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen1.190,00 €
an
8400 Erlöse 19 % USt1.000,00 €
1776 Umsatzsteuer 19 %190,00 €

⚖️Zahllast ermitteln

S      Vorsteuer 19 %      H     S    Umsatzsteuer 19 %    H
───────────────┬───────────     ───────────────┬────────────
Eingangs-      │ Verrechnung    Verrechnung    │ Ausgangs-
rechnungen     │  ─────────────►  mit VSt      │ rechnungen
               │                Saldo =        │
               │                ZAHLLAST       │

Zahllast  = Umsatzsteuer − Vorsteuer   (> 0: an Finanzamt zahlen)
Überhang  = Vorsteuer > Umsatzsteuer   (Erstattung vom Finanzamt)
💡 Steuersätze (§ 12 UStG, Stand September 2026)
19 % Regelsteuersatz; 7 % ermäßigter Satz, u. a. für die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitungen sowie seit 01.01.2026 dauerhaft für Speisen in der Gastronomie (Getränke weiterhin 19 %). Welcher Satz gilt, regeln § 12 UStG und Anlage 2 zum UStG.
✅ Voranmeldung und Fristen (§ 18 UStG)
Abgabe bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums. Monatlich, wenn die Steuer des Vorjahres mehr als 9.000 € betrug; vierteljährlich bei mehr als 2.000 €; darunter kann das Finanzamt von Voranmeldungen befreien. Mit Dauerfristverlängerung einen Monat später (bei monatlicher Abgabe gegen eine Sondervorauszahlung).
⚠️ Vorsteuerabzug nur mit ordnungsgemäßer Rechnung
Voraussetzung ist u. a. eine Rechnung mit den Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG (§ 15 UStG). Kleinunternehmer (§ 19 UStG: Vorjahresumsatz bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 €) weisen keine Umsatzsteuer aus und dürfen keine Vorsteuer abziehen.

🧾Beispiel: Voranmeldung für den Fahrradladen

Aus den Buchungen des Monats März (siehe Mini-Buchhaltung) ergeben sich diese Werte. Die Kennzahlen entsprechen dem amtlichen Vordruck; die Darstellung ist stark verkürzt.
🧾 Umsatzsteuer-Voranmeldung März 2026 – Fahrradladen Speiche (schematisch)Abgabe elektronisch über ELSTER bis 10.04.2026
Kz.Zeile (Auszug)BemessungsgrundlageSteuer
81Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 19 %10.800 €2.052,00 €
86Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 7 %0 €0,00 €
66Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern− 1.216,00 €
83Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung836,00 €
Bemessungsgrundlagen in vollen Euro (Cent abgerundet), Steuer mit Cent. Buchung der Überweisung: „Umsatzsteuer-Vorauszahlungen an Bank“ 836,00 €.