💶Umsatzsteuer: Vorsteuer, Umsatzsteuer, Zahllast
Unternehmen schlagen auf ihre Leistungen Umsatzsteuer auf und ziehen die ihnen selbst berechnete Steuer als Vorsteuer ab. Wirtschaftlich trägt nur der Endverbraucher die Steuer – im Betrieb ist sie ein durchlaufender Posten.
🔗Die Mehrwertsteuer-Kette
🏭
Großhändler
verkauft für 400,00 € netto
+ USt 76,00 €
führt 76,00 € ans Finanzamt ab*
➜
🚲
Fahrradladen Speiche
zahlt 476,00 € → Vorsteuer 76,00 €
verkauft für 700,00 € + USt 133,00 €
Zahllast 133,00 € − 76,00 € = 57,00 €
➜
🧑
Endkundin
zahlt 833,00 €
kein Vorsteuerabzug (Privatperson)
trägt die gesamte USt von 133,00 €
Finanzamt erhält insgesamt: 76,00 € + 57,00 € = 133,00 €
Mehrwert bei Speiche: 300,00 € × 19 % = 57,00 €
Für Unternehmen ist die USt ein durchlaufender Posten – sie berührt die GuV nicht.
* vereinfacht: Vorsteuer des Großhändlers aus seinen eigenen Einkäufen bleibt hier unberücksichtigt.
🧮Netto-Brutto-Rechner mit Buchungssätzen
Netto1.000,00 €
+ USt 19 %190,00 €
= Brutto1.190,00 €
Netto = Brutto ÷ 1,19 (kaufmännisch auf Cent gerundet), Steuer = Brutto − Netto.
🛒 Einkauf (Eingangsrechnung) – z. B. Ware auf Ziel
Die gezahlte Umsatzsteuer holen wir uns als Vorsteuer vom Finanzamt zurück → Forderung (Aktivkonto, Soll).
3400 Wareneingang 19 % Vorsteuer1.000,00 €
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %190,00 €
an
1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen1.190,00 €
💰 Verkauf (Ausgangsrechnung) – z. B. auf Rechnung
Die kassierte Umsatzsteuer gehört dem Finanzamt → Verbindlichkeit (Passivkonto, Haben).
1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen1.190,00 €
an
8400 Erlöse 19 % USt1.000,00 €
1776 Umsatzsteuer 19 %190,00 €
⚖️Zahllast ermitteln
S Vorsteuer 19 % H S Umsatzsteuer 19 % H
───────────────┬─────────── ───────────────┬────────────
Eingangs- │ Verrechnung Verrechnung │ Ausgangs-
rechnungen │ ─────────────► mit VSt │ rechnungen
│ Saldo = │
│ ZAHLLAST │
Zahllast = Umsatzsteuer − Vorsteuer (> 0: an Finanzamt zahlen)
Überhang = Vorsteuer > Umsatzsteuer (Erstattung vom Finanzamt)💡 Steuersätze (§ 12 UStG, Stand September 2026)
19 % Regelsteuersatz; 7 % ermäßigter Satz, u. a. für die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitungen sowie seit 01.01.2026 dauerhaft für Speisen in der Gastronomie (Getränke weiterhin 19 %). Welcher Satz gilt, regeln § 12 UStG und Anlage 2 zum UStG.
✅ Voranmeldung und Fristen (§ 18 UStG)
Abgabe bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums. Monatlich, wenn die Steuer des Vorjahres mehr als 9.000 € betrug; vierteljährlich bei mehr als 2.000 €; darunter kann das Finanzamt von Voranmeldungen befreien. Mit Dauerfristverlängerung einen Monat später (bei monatlicher Abgabe gegen eine Sondervorauszahlung).
⚠️ Vorsteuerabzug nur mit ordnungsgemäßer Rechnung
Voraussetzung ist u. a. eine Rechnung mit den Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG (§ 15 UStG). Kleinunternehmer (§ 19 UStG: Vorjahresumsatz bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 €) weisen keine Umsatzsteuer aus und dürfen keine Vorsteuer abziehen.
🧾Beispiel: Voranmeldung für den Fahrradladen
Aus den Buchungen des Monats März (siehe Mini-Buchhaltung) ergeben sich diese Werte. Die Kennzahlen entsprechen dem amtlichen Vordruck; die Darstellung ist stark verkürzt.
🧾 Umsatzsteuer-Voranmeldung März 2026 – Fahrradladen Speiche (schematisch)Abgabe elektronisch über ELSTER bis 10.04.2026
| Kz. | Zeile (Auszug) | Bemessungsgrundlage | Steuer |
|---|---|---|---|
| 81 | Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 19 % | 10.800 € | 2.052,00 € |
| 86 | Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 7 % | 0 € | 0,00 € |
| 66 | Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern | − 1.216,00 € | |
| 83 | Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung | 836,00 € |
Bemessungsgrundlagen in vollen Euro (Cent abgerundet), Steuer mit Cent. Buchung der Überweisung: „Umsatzsteuer-Vorauszahlungen an Bank“ 836,00 €.